Unfallgutachten in Mönchengladbach durch unabhängigen Kfz Sachverständigen
Nach einem Verkehrsunfall ist eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation des entstandenen Fahrzeugschadens entscheidend. Automotive Forensic erstellt Unfallgutachten in Mönchengladbach und Umgebung und dokumentiert den Schadenumfang, vorhandene Unfallspuren sowie die für die Schadenbewertung erforderlichen technischen Feststellungen.
Die Begutachtung erfolgt durch Tobias Mertin als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Die öffentliche Bestellung setzt besondere Sachkunde, persönliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit voraus.
Je nach Schadenfall werden unter anderem der technisch erforderliche Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, eine mögliche merkantile Wertminderung sowie die voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.
Die Feststellungen erfolgen unabhängig, nachvollziehbar und auf Grundlage des dokumentierten Schadenbildes.
Unfallgutachten für unterschiedliche Fahrzeuge
Unfallschäden betreffen nicht nur klassische Personenkraftwagen. Automotive Forensic begutachtet Schäden an unterschiedlichen Fahrzeugarten. Die Untersuchung wird an die jeweilige Fahrzeugart, den Schadenumfang und die technischen Besonderheiten des Einzelfalls angepasst.
Hierzu gehören insbesondere:
-Personenkraftwagen
-Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge
-Transporter und leichte Nutzfahrzeuge
-Motorräder und Motorroller
-Wohnmobile und Wohnwagen
-Oldtimer und Youngtimer
-gewerblich genutzte Fahrzeuge und Flottenfahrzeuge
Je nach Auftrag und technischer Fragestellung können auch Schäden an Fahrrädern und Pedelecs dokumentiert und technisch untersucht werden. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Tobias Mertin bezieht sich auf Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.
Gerade bei Motorrädern, Wohnmobilen, Oldtimern oder technisch veränderten Fahrzeugen können besondere technische und marktbezogene Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein. Bei besonders spezialisierten oder markenspezifischen Fragestellungen kann im Einzelfall die Hinzuziehung oder Empfehlung eines entsprechend spezialisierten Fachkollegen sinnvoll sein.
Was umfasst ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten dokumentiert nicht nur die äußerlich erkennbaren Beschädigungen. Ausgangspunkt ist die technische Untersuchung des Fahrzeugs und des vorhandenen Schadenbildes.
Die unfallbedingten Beschädigungen werden fotografisch und technisch dokumentiert. Erkennbare Vorschäden, Altschäden und nicht dem aktuellen Schadenereignis zuzuordnende Beschädigungen werden berücksichtigt und soweit möglich vom aktuellen Schaden abgegrenzt.
Abhängig vom jeweiligen Schadenfall kann das Gutachten insbesondere folgende Feststellungen enthalten:
- Art und Umfang der unfallbedingten Beschädigungen
- fotografische Schadendokumentation
- erforderlicher Reparaturweg
- voraussichtliche Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- mögliche merkantile Wertminderung
- voraussichtliche Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
- Nutzungsausfallklasse
- erkennbare Vorschäden und Altschäden
- technische Plausibilität des Schadenbildes
- weitere für die Schadenbewertung erforderliche technische Feststellungen
Der konkrete Umfang des Gutachtens richtet sich nach dem vorhandenen Schadenbild, dem Fahrzeug und der jeweiligen Aufgabenstellung. Nicht jede Schadenposition ist bei jedem Unfall oder Fahrzeug relevant.
Unabhängige Begutachtung nach einem Verkehrsunfall
Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Kfz Sachverständigen ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung beauftragen. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ausschließlich einen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorgeschlagenen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.
Bei einem erkennbar geringfügigen Schaden kann anstelle eines vollständigen Sachverständigengutachtens ein Kostenvoranschlag mit geeigneter Fotodokumentation ausreichend sein. Es besteht keine gesetzlich festgelegte starre Eurogrenze, ab der in jedem Fall ein vollständiges Gutachten erforderlich oder dessen Kosten erstattungsfähig sind.
Deshalb wird zunächst das vorhandene Schadenbild betrachtet. Anschließend kann eingeordnet werden, welche Form der technischen Schadenfeststellung für den konkreten Fall sachgerecht erscheint.
Die Tätigkeit von Automotive Forensic beschränkt sich auf die technische Begutachtung und sachverständige Bewertung. Eine rechtliche Beratung oder Beurteilung von Haftungs- und Schadenersatzansprüchen erfolgt nicht.
So läuft die Begutachtung ab
Nach der Kontaktaufnahme werden zunächst die grundlegenden Informationen zum Fahrzeug und zum Schadenereignis aufgenommen. Anschließend wird ein geeigneter Besichtigungstermin vereinbart.
Die Fahrzeugbesichtigung kann abhängig vom Einzelfall an unserem Standort, am Standort des Fahrzeugs, in einer Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Besichtigungsort erfolgen.
Bei der Besichtigung werden das Fahrzeug und die vorhandenen Beschädigungen untersucht und fotografisch dokumentiert. Erforderliche Fahrzeugdaten und weitere technische Informationen werden aufgenommen. Anschließend erfolgt die sachverständige Auswertung und Erstellung des Gutachtens.
Das fertige Gutachten wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch kann die technische Kommunikation mit einer vom Geschädigten beauftragten Rechtsanwaltskanzlei oder anderen mit der Schadenbearbeitung befassten Stellen erfolgen.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Darf ich meinen Kfz Sachverständigen selbst auswählen?
Bei einem Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen Sachverständigen ihrer Wahl mit der Begutachtung beauftragen. Ein Sachverständiger, der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorgeschlagen wird, ist für den Geschädigten grundsätzlich nicht verbindlich.
Die freie Sachverständigenwahl bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Kosten eines Gutachtens in jedem Schadenfall vollständig vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten sind. Die Erstattung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und der jeweiligen Haftung.
Wann ist ein vollständiges Unfallgutachten sinnvoll?
Nicht jeder Fahrzeugschaden erfordert ein vollständiges Sachverständigengutachten. Bei einem erkennbar geringfügigen Schaden können ein Kostenvoranschlag und eine geeignete Fotodokumentation ausreichend sein.
Ein vollständiges Gutachten kann insbesondere sinnvoll sein, wenn der Schaden nicht eindeutig geringfügig ist, weitergehende oder verdeckte Beschädigungen möglich sind, eine Wertminderung in Betracht kommt, ein Totalschaden nicht ausgeschlossen werden kann oder zusätzliche technische und wertrelevante Feststellungen erforderlich sind.
Welche Form der Schadenfeststellung im konkreten Fall technisch sinnvoll ist, richtet sich nach dem tatsächlichen Schadenbild.
Wer trägt die Kosten des Sachverständigengutachtens?
Bei einem Haftpflichtschaden können die erforderlichen und zweckmäßigen Kosten eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich Bestandteil des zu ersetzenden Schadens sein.
Ob und in welchem Umfang die Kosten vom Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten sind, hängt insbesondere von der Haftung, der Erforderlichkeit des Gutachtens und den Umständen des jeweiligen Schadenfalls ab.
Bei einer Mithaftung kann sich der erstattungsfähige Betrag entsprechend der Haftungsquote reduzieren. Bei einem erkennbaren Bagatellschaden besteht zudem das Risiko, dass die Kosten eines vollständigen Gutachtens nicht als erforderlich angesehen werden.
Auftraggeber des Gutachtens bleibt unabhängig von der späteren Schadenregulierung der Kunde.
Wo kann mein Fahrzeug begutachtet werden?
Die Fahrzeugbesichtigung kann je nach Situation an unserem Standort, am Standort des Fahrzeugs, in einer Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Besichtigungsort stattfinden.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug für die erforderliche Untersuchung zugänglich ist und die vorhandenen Beschädigungen sachgerecht dokumentiert werden können.
Welche Unterlagen werden für das Unfallgutachten benötigt?
Für die Begutachtung sind insbesondere die Fahrzeugdaten und Informationen zum Schadenereignis relevant.
Hilfreich sind unter anderem:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Angaben zum Unfalltag und Unfallhergang
- Kennzeichen und bekannte Daten des Unfallgegners
- bereits vorhandene Fotos vom Unfall oder Fahrzeug
- vorhandene Unterlagen zur Schadenmeldung
- Informationen über bekannte Vorschäden und frühere Reparaturen
- Rechnungen oder sonstige Nachweise zu wertrelevanten Reparaturen, Umbauten oder Sonderausstattungen, soweit vorhanden
Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeug und Schadenfall.
Was passiert, wenn die Haftung zwischen den Beteiligten streitig ist?
Die Aufgabe des Kfz Sachverständigen besteht in der technischen Untersuchung, Dokumentation und Bewertung des Fahrzeugschadens. Dazu können je nach Aufgabenstellung auch die Untersuchung von Unfallspuren und die technische Plausibilitätsprüfung eines behaupteten Schadenablaufs gehören.
Die rechtliche Beurteilung der Haftung und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gehören nicht zur Tätigkeit des Kfz Sachverständigen.
Bei rechtlichen Fragestellungen sollte ein entsprechend qualifizierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Auf Wunsch können die technischen Feststellungen mit einer vom Geschädigten beauftragten Rechtsanwaltskanzlei abgestimmt werden.
Kann das Fahrzeug bereits repariert werden, bevor das Gutachten erstellt wurde?
Eine Reparatur sollte grundsätzlich erst beginnen, nachdem der für die Beweissicherung erforderliche Zustand des Fahrzeugs ausreichend dokumentiert wurde.
Durch Demontage- oder Reparaturarbeiten können Beschädigungen und technische Spuren verändert oder beseitigt werden. Bei unklaren oder umfangreicheren Schäden ist deshalb eine Begutachtung vor Beginn der Reparatur sinnvoll.
Sind zur vollständigen Schadenfeststellung Demontagearbeiten erforderlich, können diese nach vorheriger Abstimmung im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt und dokumentiert werden.
Haftpflichtschäden bei Ihren Fahrzeugen
Für welche Fahrzeuge erstellen wir Schadengutachten?
Wir begutachten Haftpflichtschäden an unterschiedlichen Fahrzeugarten. Dazu gehören insbesondere:
- Personenkraftwagen
- Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge
- Transporter und leichte Nutzfahrzeuge
- Motorräder und Motorroller
- Wohnmobile und Wohnwagen
- Oldtimer und Youngtimer
- gewerblich genutzte Fahrzeuge und Flottenfahrzeuge
Die Begutachtung wird an die jeweilige Fahrzeugart, den Schadenumfang und die technischen Besonderheiten des Einzelfalls angepasst.
Was umfasst ein Haftpflichtschadengutachten?
Je nach Schadenfall werden unter anderem folgende Positionen untersucht und ermittelt:
- Schadenumfang und Schadenhöhe
- Reparaturweg und voraussichtliche Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert und Restwert
- merkantile Wertminderung
- voraussichtliche Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
- Nutzungsausfallklasse
- vorhandene Vorschäden und Altschäden
- Plausibilität des festgestellten Schadenbildes
- fotografische Beweissicherung
Welche Feststellungen erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Schadenfall und dem Zustand des Fahrzeugs.
Unabhängige Begutachtung nach einem Verkehrsunfall
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall dürfen Geschädigte grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen. Bei einem ersichtlich geringfügigen Schaden kann anstelle eines vollständigen Gutachtens ein Kostenvoranschlag oder eine andere Form der Schadenfeststellung ausreichen.
Wir prüfen den Schaden zunächst fachlich und erläutern Ihnen, welche Art der Dokumentation im konkreten Fall sinnvoll ist. Eine rechtliche Beratung erfolgt bei Bedarf durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt.